
Patient*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss
Wenn neue Arzneimittel, neue Behandlungs- oder Diagnoseverfahren in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollen, dann müssen Sie vorher den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) passieren. Dort wird geprüft, diskutiert und schließlich darüber entschieden (siehe auch IGeL-Podcast, Episode 4).
Außer den Krankenkassen, ärztlichen Vertreter*innen und unabhängigen Mitgliedern sitzt im G-BA auch eine Vertretung von Patient*innen: Sie dürfen Anträge stellen, mitberaten, mitdiskutieren, haben aber kein Stimmrecht.
Wie diese Art der Beteiligung funktioniert, welche Patient*innen diesen Job machen und was sie bewirken wollen und können, darum geht es in dieser Ausgabe des IGeL-Podcasts.
Ein Podcast mit Gregor Bornes, Patient*innen-Berater, Geschäftsführer des Gesundheitsladens Köln und...