Apps auf Rezept
Shownotes
Die Liste der medizinischen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, ist sehr lang.
Und seit 2020 sind etliche dazugekommen, die nicht in der ärztlichen Praxis zur Anwendung kommen und auch nicht in Apotheken erhältlich sind.
Für sie muss man sich eine App herunterladen - auf dem Smartphone oder am PC.
Diese Apps heißen „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder kurz DiGA.
Sie gelten als Medizinprodukte. Sie sollen Patient*innen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern.
Und die Ärztin und der Arzt können sie verschreiben - wie ein Medikament oder Physiotherapie.
Was diese DiGA alles können, worin sie sich von den vielen Lifestyle-Apps wie Fitnesstrackern oder Schlafüberwachern unterscheiden, bei welchen Krankheiten sie zur Anwendung kommen können und für welche Patient*innen es vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu der ärztlichen Behandlung sein kann, darüber sprechen wir in dieser Folge des IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW.
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Faktenbox:
Ärzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich.
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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (https://www.kbv.de/html/diga.php)
Diese Website gibt einen guten Überblick über DiGA: diga-verzeichnis.de
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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